verkehrsberuhigter Bereich

Die Straßenverkehrsordnung nennt fünf Punkte, die es innerhalb des verkehrsberuhigten Bereiches zu beachten gilt: Der Fahrzeugverkehr muss Schrittgeschwindigkeit einhalten. Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt. Die Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig, müssen sie warten Die Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern. Das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig, …
weiterlesen "Verkehrsberuhigter Bereich: Warum nicht konsequenter fordern?"