Zittauer Stadtrat erklärt mehrheitlich als unzulässig

Eigentlich eher komisch: Ein Bürgerbegehren wird angemeldet, die Fristen werden eingehalten, aber nach dem erfolgreichen Abschluss wird es als nicht zulässig erklärt.

In der sächsischen Gesetzgebung ist das Recht der direkten Beteiligung der Bürger bei der Entscheidungsfindung zu sie betreffenden Fragen festgeschrieben.

Die dazu zu überwindenden Hürden sind hoch.

Die erste Hürde ist überwunden: Die Anzahl der Unterstützer, die für die Durchführung eines Bürgerentscheids gefordert sind, wurden nachgewiesen.

Ich habe mich aktiv daran beteiligt (auch wenn die SZ von einem kleinen Häufchen sprach); Ich habe nicht für einen autofreien Markt geworben, sondern für einen Bürgerentscheid zu dieser konkreten Fragestellung.

Dabei waren zwei Haltungen kennzeichnend, die der Wahlbeteiligung der vergangenen Wahlen entsprachen:

„Ja ich möchte mich beteiligen“ oder „Es interessiert mich nicht; die machen ja eh was sie wollen“.

Dazu kommt, dass nur ein Teil der Bürger erreicht werden konnte. (Herr Johne, CDU – Fraktionschef, während der Stadtratssitzung: es bleiben 20000 Bürger, die sich nicht geäußert haben) Ich sprach Bürger sowohl auf dem Markt, aber auch an den großen Einkaufsmärkten außerhalb des Zentrums an; Das Ergebniss war für mich überraschend ähnlich: Direkte Demokratie wird begrüßt.

Man kann also durchaus davon ausgehen, dass eine Wahlbeteiligung wie bei der Wahl des Oberbürgermeisters realistisch ist. In diesem Falle könnten die Gegner (wie sich einige Stadträte selbst bezeichnen) alles unternehmen ihre Position von der Mehrheit der Bürger bestätigen zu lassen.

Herr Ehrig (FUW-Fraktion) irrt, wenn er in der SZ am 24. September behauptet: 5600 Bürger müssen mit ja stimmen, oder die Differenz zwischen Ja- und Neinstimmen muss 5600 betragen. Wer Angst vor dem Ergebniss hat kann nur so denken. Gelingt es den Ablehnern mehr als 5600 Stimmen zu erreichen zählt die einfache Mehrheit – 5601 Stimmen können dann auch die Ablehnung der im Bürgerentscheid zu beantwortenden Frage bedeuten.

Bürgerbeteiligung ist eine gute Sache, aber nur dann, wenn sie zugelassen wird. Jeder soll seinen Teil denken: Begründet wird die Ablehnung: Es fehlt der Vorschlag, wie die entgehenden Parkgebühren (Kurzzeitparkplätze) ausgeglichen werden sollen.

Vielleicht noch etwas: Zur Zeit finden im Einzugsbereich Zittaus zahlreiche Verkehrszählungen statt. Sie sind Grundlage für die Planung des Straßenbaus einschließlich Sanierungen. Im Jahresbericht des sächs. Rechnungshofs 2013 findet sich dazu eine klare Aussage. Die Verkehrsbelegung hat direkten Einfluss auf den Reparaturbedarf.

Auch in Städten kann im Zweifelsfall eine solche Erhebung durchgeführt werden. Hier wäre die Möglichkeit des Vergleichs der Folgekosten gegeben. Eindeutig ist jedoch schon heute, dass sich Einsparungen durch eine geringere Verkehrsbelastung ergeben würden.

Die Ablehnung durch den Stadtrat ist sicher nicht das letzte Wort – das Anliegen bleibt aktuell. Der Entscheid wird kommen, wenn der Bürger zeigt, dass er es will!