Freistaat muss durch Kommunen vorfinanzierte Elternbeiträge schnellstens kompensieren

Am 20. März 2020 verkündete das Sächsische Staatsministerium für Kultus, dass sich die Staatsregierung und die Kommunalen Spitzenverbände zur Erstattung von Kitagebühren verständigt haben. Konkret wurde verlautbart „Der Freistaat wird die kommunalen Belastungen durch eine zentrale Finanzierungsregelung kompensieren“.

Noch am gleichen Tag konfrontierte der Fraktionsvorsitzende der LINKEN Jens Hentschel-Thöricht aufgrund der defizitären Haushaltslage der Stadt Zittau, mittlerweile wurde eine Haushaltssperre verhängt, den Oberbürgermeister mit der Frage „Wie hoch schätzt die Verwaltung die vorzufinanzierenden Elternbeiträge?“. Ebenfalls wollte er wissen, wann mit einer Erstattung bzw. Kompensation durch den Freistaat zu rechnen ist.

Am 4. Mai 2020 antwortete der Zittauer Oberbürgermeister, dass sich der Anteil an den Elternbeiträgen, die durch die Kommune vorzufinanzieren sind, auf 130.949,13 Euro beläuft. Die Frage, wann mit einer Refinanzierung dieser zu rechnen ist, wurde wie folgt beantwortet: „Der Sächsische Städte- und Gemeindetag führt gemeinsam mit dem Freistaat Gespräche über weitere Maßnahmen zur Finanzierung der Elternbeiträge im Allgemeinen sowie zur Refinanzierung der anfallenden Kosten für die Kommunen. Eine Entscheidung dazu liegt noch nicht vor.“

Jens Hentschel-Thöricht von der LINKEN im Zittauer Stadtrat dazu: Wieder einmal sind die Kommunen die Leidtragenden. Der Freistaat verkündet, dass die Kommunen vorfinanzieren sollen, es wird erstattet. Nur wann genau dies geschieht, darüber liegt „eine Entscheidung noch nicht vor“. Auf vollmundige Ankündigungen müssen Taten folgen. Gerade in der Zeit der Haushaltssperre ist Zittau auf jeden Cent angewiesen!