Haushaltssatzung 2021/22 erneut auf der Tagesordnung

Durch die Kommunalaufsicht des Landkreises wurde festgestellt, „dass in der Zusammenfassung der Teilhaushalte nicht alle Daten verarbeitet wurden“. Deshalb musste die Haushaltssatzung erneut auf die Tagesordnung des Stadtrates.

Bevor der Vorsitzende der Linksfraktion Jens Hentschel-Thöricht mehrere Änderungsanträge zur Haushaltssatzung einbrachte, hielt er nachfolgende Rede im Stadtrat:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, Sehr geehrte Mitglieder des Stadtrates, Sehr geehrte Verwaltung, Guten Tag Herr Mielke, 

das Thema Haushaltssatzung lässt uns nicht los. Wir sollen heute einen Doppelhaushalt für die Jahre 2021 und 2022 beschließen. Ja für das Jahr 2021. Und dies obwohl ein Haushalt bis zum 31.12. des Vorjahres beschlossen werden sollte. Nun können wir wieder auf die Landesregierung zeigen, auf zu späte Prognosen und Zahlen, welche für die Erarbeitung unseres städtischen Haushaltes vorliegen sollten. Aber wie jedes Jahr wird sich dies nicht ändern, wenn wir nicht deutlich energischer und rebellischer gegen diese Missstände – und zwar gemeinsam – auftreten.

Und dann sind unsere selbst gemachten Baustellen. Zu dieser kann ein jeder seine eigene persönliche Meinung haben. 

Wir als LINKE haben als einzige Fraktion mehrere Änderungsanträge an den Haushalt eingereicht, ein Teil wurde beschlossen. Sie sehen deutlich, als kleinste Fraktion im Stadtrat wollen wir mitgestalten und die Stadt sozial gestalten. 

Ein Antrag der Linksfraktion, dass die Stelle „Verantwortlicher Stadtmarketing / Pressesprecher“ als eigenständige Stelle entfällt, wurde zurückgezogen. Wir stellen diesen Antrag auch verändert nicht erneut. An dieser Stelle äußern wir jedoch einige Wünsche an den Pressesprecher.
Wir wünschen uns mehr Genauigkeit und weniger Fehler. Wir brauchen in der Stadtgesellschaft keine Debatte um den Oybiner See. Auch fehlerhafte Entfernungswegweiser, die unentschuldbare Verzögerung von 5 Jahren bis eine Werbetafel bei Rewe steht – Dank an der Stelle an Jörg Gullus der nicht locker gelassen hat – und einige andere Dinge sind uns sehr sauer aufgestoßen und wollen wir nicht erneut sehen.
Dazu kommen manche Äußerungen als Privatperson auf social media Kanälen, wo wir deutlich sagen, als Stadtsprecher wird man eben nicht nur als Privatperson – auch wenn man sich als diese geäußert hat, wahrgenommen – sondern als Person des öffentlichen Lebens. An dieser Stelle wünschen wir uns deutlich mehr Feingefühl. Nehmen Sie dies als versöhnliche Geste in der Vorweihnachtszeit. 

Was uns deutlich mehr bewegt, ist die finanzielle Ausstattung und die geplante Kreditaufnahme der Stadt. So erinnere ich an meine Worte vom 24.03.2021 im Rahmen der Diskussion um die Parkschule: 

Damals sagte ich: 

Es ist kein Geheimnis, dass Zittau sich mit Kassenkrediten über Wasser hält. Im Frühwarnsystem „Kommunale Haushalte“ des Freistaates Sachsen wird der Stadt Zittau ein instabiler Haushalt attestiert, was die letztmögliche Stufe in der Bewertung darstellt. So betrug der Finanzmittelbestand per 30.09.2020 Minus 5,39 Millionen Euro. Und ja meine Damen und Herren, da ist die Frage berechtigt: Darf eine Kommune ohne ausgeglichenen Haushalt eine Investition von 1,4 Millionen Euro tätigen?

Ich möchte Ihnen die Antwort der Rechtsaufsicht des Landkreises dazu nicht vorenthalten, die Rechtsaufsichtsbehörde schreibt dazu: 

„Grundsätzlich ist es richtig, dass eine Stadt Investitionen nur im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit vornehmen darf. Das erfordert einen dauerhaft ausgeglichenen Haushalt. In Ausnahmefällen kann jedoch aus zwingenden rechtlichen Gründen eine Investition erforderlich sein. In diesem Fall kann auch ein vorübergehend unausgeglichener Haushalt hingenommen werden, wenn insbesondere durch geeignete Maßnahmen eines Haushaltsstrukturkonzepts nachgewiesen werden kann, dass es des Stadt gelingen wird, wieder zu einem ausgeglichenen Haushalt zurückzukehren. In Betracht kommt dies bei zwingend erforderlichen Maßnahmen der sogenannten infrastrukturellen Grundversorgung.“ 

Die entscheidende Frage, ob es Zittau gelingen wird „zu einem ausgeglichenen Haushalt zurückzukehren“ beantwortet die Rechtsaufsichtsbehörde so: „Da bisher das Haushaltsstrukturkonzept nicht oder unzureichend umgesetzt ist, kann derzeit jedoch nicht davon ausgegangen werden, dass die Stadt über einen nennenswerten Spielraum für Investitionen verfügt.“

Wir haben keinen Überblick, in welchen Umfang freiwillige soziale Leistungen möglicherweise eingespart werden, um die Kosten im städtischen Haushalt zu kompensieren. 

Kurz und knapp, ich möchte gern im Protokoll festgehalten haben, dass DIE LINKE im Stadtrat Zittau die geplante Kreditaufnahme äußerst kritisch sieht. Wenn sich unsere Stadt etwas nicht leisten kann, muss man dies auch ehrlich sagen und keine Traumschlösser bauen. Oder eben wie es DIE LINKE seit Jahren fordert, gemeinsam mit uns als Oppositionspartei im Sächsischen Landtag für ein besseres Finanzausgleichsgesetz eintreten. 

Lassen Sie mich vorerst zum Ende kommen. Falls diese Haushaltssatzung heute hier beschlossen werden sollte, dann wünschen, erwarten, fordern wir, dass die Diskussion über und wenn möglich die Beschlussfassung für den Haushalt 2023 im kommenden Jahr erfolgt. 

Anschließend stellte er diese Anträge:

  1. Beschlussantrag:

Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister zu prüfen, in welcher Höhe nicht getätigte Zuschüssen an/für Vereine über Haushaltsreste in das Jahr 2022 übertragbar sind. Das Ergebnis der Prüfung wird dem Stadtrat im Januar 2022 vorgelegt.

Begründung:
Vereine sind tragende Säulen unserer Gesellschaft. Aufgrund der Corona-Pandemie und den damit einhergehenden Einschränkungen konnte eine Vielzahl von Veranstaltungen nicht stattfinden, kamen weniger Besucher zu diesen. Die Kosten für die Veranstaltungen mussten dennoch von den Vereinen gestemmt werden und brachten diese in finanzielle Bedrängnis. Mit einem Übertrag von Haushaltsresten in das Jahr 2022 sollen Vereinen die Möglichkeit erhalten, weiterhin ihre wichtige Arbeit in und für unsere Gesellschaft leisten zu können. Dabei wollen wir sie als Stadt unterstützen.

Dieser Antrag wurde durch den Oberbürgermeister übernommen. Ein Erfolg für die Vereine und für die Linksfraktion.

  1. Beschlussantrag

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt, dass im Doppelhaushalt 2021/22 aus dem Instandhaltungs- / Reparaturfonds 10.000 Euro zur teilweisen Umgestaltung des Festplatzes im Zittauer Ortsteil Eichgraben verbindlich im Jahr 2022 geplant werden und zur Verfügung gestellt werden.

Dieser Antrag wurde durch die Mehrheit des Stadtrates beschlossen und damit angenommen. Die Kinder und Jugendlichen in Eichgraben können sich schon bald über einen geeigneten Fußballplatz freuen. Ein Erfolg für Eichgraben und die Linksfraktion.

  1. Beschlussantrag

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt mit sofortiger Wirkung die Stelle Referatsleiter / Referatsleiterin Schulen, Sport, Kitas im Stellenplan der Stadtverwaltung Zittau auf 0,5 VZÄ, vorerst für 1 Jahr zu begrenzen/zu befristen.
Nach dem Jahr wird geprüft, ob und wie die Stelle fortgeführt wird.

Begründung:
In den letzten 15 bis 20 Jahren wurden die Aufgaben im Bereich Bildung und Soziales durch zwei Referatsleiter bearbeitet. Da sich mit der Einführung der Stelle des Amtsleiters Bildung und Soziales der zu bearbeitende Aufgabenbereich nicht grundlegend geändert hat, besteht kein Bedarf bzw. nur ein geringer Bedarf für mehr als zwei VZÄ in diesem Bereich. Erkennbar ist dieser Umstand auch daran, dass seit dem Weggang des früheren Referatsleiters Schulen, Sport, Kitas offenbar keine Notwendigkeit zur Neubesetzung der Stelle bestand.
Dennoch lassen wir uns gern überzeugen und beantragen daher vorerst eine Begrenzung auf 0,5 VZÄ, befristet für ein Jahr. Anschließend wir der Stadtrat entscheiden, ob und in welchem Umfang die Stelle weitergeführt wird.

Nach einer lebhaften Diskussion wurde dieser Antrag mit 11 Ja und 11 Nein-Stimmen abgelehnt.

Letztendlich stand die Haushaltssatzung zur Abstimmung. Als Linksfraktion waren wir mit dem Großteil
unserer Änderungsanträge erfolgreich. Im Oktober wie auch bei der jetzigen Sitzung konnten wir die Mehrheit von diesen überzeugen. Aus diesem Grund, trotz der enormen Risiken durch die geplanten Kreditaufnahmen haben wir es mit unseren Stimmverhalten ermöglicht, dass die Stadt Zittau einen Haushalt hat.

Die Haushaltssatzung 2021/22 wurde durch das Stimmverhalten der Linksfraktion ermöglicht und
beschlossen.

Wahl der Mitglieder in den Gemeindewahlausschuss für die Oberbürgermeisterwahl 2022

Für DIE LINKE wurden Winfried Bruns und als seine Stellvertreterin Frau Susanne Kapron gewählt.

Beschlussantrag aller Fraktionen – befristete Befreiung der Händler und Gastronomen der Zittauer Innenstadt von der Gebührenpflicht der Sondernutzungssatzung

Es geht auch gemeinsam und das macht Hoffnung. Nachdem Zkm lediglich die Händler in der Inneren Weberstraße von der Gebührenpflicht im Jahr 2022 befreien wollte und dies beantragte, verständigten sich alle Fraktionsvorsitzenden darauf, diesen Antrag zu erweitern, so dass alle Händler und Gastronomen in Zittau befreit werden. Der Antrag wurde angenommen, wurde er schon im Vorfeld durch alle Fraktionen mitgetragen.

 

Gemeinsam mit Ihnen für Sie und unsere Stadt

Wir sagen an dieser Stelle herzlichen Dank an Alle für die wertvolle Zusammenarbeit im vergangen Jahr. Lassen Sie uns diese zum Wohle der Einwohner und unserer Stadt fortsetzen.

Starten wir nun gemeinsam in ein gesundes Jahr 2022, mit viel Schwung und Energie, um alle Pläne zu verwirklichen.

Gern Sie wir für Ihre Anliegen da, sprechen Sie uns an, schreiben Sie uns.

DIE LINKE im Stadtrat Zittau – Ihre soziale Alternative!

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