Impfpflicht wird Thema im Sonderaufsichtsrat der Zittauer Alten- und Pflegeheim GmbH

Ab dem 16. März gilt die Impfpflicht für Pflegekräfte. Wenn ab diesem Zeitpunkt ungeimpftes Pflegepersonal nicht mehr in der Zittauer Alten- und Pflegeheim GmbH eingesetzt werden darf, sorgen sich einige Aufsichtsratsmitglieder um die Aufrechterhaltung der Betreuung älterer Menschen.

Daher wird sich am 21. Januar 2022 der Aufsichtsrat in einer Sondersitzung unter dem Titel „Suchen nach Lösungen der Auswirkungen der Impfpflicht“ mit der Thematik beschäftigen. Ebenfalls kann die Impfpflicht Thema im Stadtrat werden, da die Stadt Zittau Gesellschafter der Zittauer Alten- und Pflegeheim GmbH ist.

Jens Hentschel-Thöricht, Mitglied des Aufsichtsrates der Zittauer Alten- und Pflegeheim GmbH : Ziel muss es sein, die gute und engagierte Betreuung älterer Menschen in unserer Zittauer Alten- und Pflegeheim GmbH aufrechtzuerhalten.