Erster Stadtrat 2024

- Die Fraktion Die Linke im Zittauer Stadtrat besteht seit der Ratssitzung vom 25.01.2024 nunmehr aus den Mitgliederinnen Susanne Kapron und Elke Koppatsch. (Aktualisierung 31.01.2023: Fraktionsstatus von Rechtsaufsicht bestätigt)

Herr Winfried Bruns hat die Fraktion verlassen, nachdem er kurz zuvor seinen Austritt aus der Partei erklärte und als fraktionsloses Mitglied anwesend war. (1)

Wir bedauern diesen Schritt. Es erscheint uns jedoch angemessen, da offensichtlich die Ansichten des langjährigen Mitgliedes nicht mehr den Zielen der Partei Die Linke entsprechen. Wir engagieren uns für die Stadt und die Region innerhalb des Stadtrates genauso wie zivilgesellschaftlich. Politik sollte möglichst nicht als etwas Abstraktes betrachtet werden. Vor dem aktuellen Hintergrund gesellschaftlicher Verwerfungen halten wir eine aktive Beteiligung möglichst vieler Menschen an der Entwicklung der eigenen Region für ausschlaggebend.

- Das Jahr 2024 hat im Stadtrat mit einem Beschluss zum Haushalt der Stadt begonnen. Es war ein langer Weg und viel Diskussion dahin. Die Stadt wird arbeitsfähig! Wir sind froh, dass trotz knapper Kassen im Bereich Soziales  keine Kürzungen vorgenommen worden sind. Und das ist gut so! Berechtigte Wünsche, auch aus den Stadtteilen, mussten verschoben werden. Die Stadt mit ihren Gemeinden muss prinzipiell wieder in die Lage versetzt werden, all ihre Aufgaben erfüllen zu können und Gestaltungsspielräume zu haben. Verantwortlich für diese Fehlentwicklungen ist die Bundesregierung. Immer mehr Aufgaben wurden den Kommunen übertragen, ohne eine Finanzierung sicher zu stellen. Es gilt für Die Linke weiterhin, sich auf Landes- und Bundesebene für eine zwingend bessere Ausstattung von Kommunen stark zu machen.

- Antrag zur Erhöhung der finanziellen Entschädigung unseres ehrenamtlichen Engagements durch Stadtrat Gullus

Der mit den Stimmen aus den Fraktionen der AfD, FFF sowie des grünen Ratsmitgliedes und des nunmehr fraktionslosen ehemals linken Stadtrates Bruns beschlossenen Erhöhung der finanziellen Entschädigung von Stadträt*innen haben wir nicht zugestimmt. Das ist die falsche Stelle zum  Ausgleich wegen der Inflationsbelastungen!

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(1)  Der Status Fraktion mit zwei Mitgliedern unserer Fraktion Die Linke wurde mehrfach angezweifelt, insbesondere durch Herrn Gullus u.a. Mitglieder der Fraktion FFF.

Die derzeitige rechtliche Lage ist eindeutig:

Vollzitat: Sächsische Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 2018 (SächsGVBl. S. 62), die zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 28. November 2023 (SächsGVBl. S. 870) geändert worden ist

§ 35a
Fraktionen

(1) 1Gemeinderäte können sich zu Fraktionen zusammenschließen, sofern diese fünf  Prozent der Gemeinderäte, mindestens jedoch zwei Personen, umfassen. 2Diese sind Organteile des Gemeinderats. 3Das Nähere über die Bildung der Fraktionen sowie ihre Rechte und Pflichten innerhalb des Gemeinderats regelt die Gemeinde durch Geschäftsordnung.

G e s c h ä f t s o r d n u n g

des Stadtrates der Großen Kreisstadt Zittau

(Stand 28.01.2016)

§ 4a Fraktionen (s. §35a SächsGemo)

Stadträte/innen können sich zu Fraktionen zusammenschließen. Zu einer Fraktion gehören

mindestens 3 Stadträte/innen. Diese sind im Stadtratsbüro unter Angabe ihrer Mitglieder und

der/des gewählten Vorsitzenden sowie Stellvertreterin/Stellvertreters schriftlich mitzuteilen.

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Handhabung im Fall der Fraktion Die Linke, Stadtrat Zittau:

Landesrecht steht grundsätzlich über dem Gemeinderecht. Es gilt der Grundsatz, dass Bundesrecht Landesrecht bricht (Bundesrecht bricht Landesrecht gemäß Artikel 31 GG), und Landesrecht wiederum hat Vorrang vor dem Satzungsrecht der Gemeinden und Kommunen. Die Kommunen haben zwar die Möglichkeit, eigene Satzungen und Verordnungen zu erlassen, aber diese dürfen nicht im Widerspruch zu höherrangigem Landes- oder Bundesrecht stehen.

Die Fraktion Die Linke hat zurecht mit derzeit 2 Mitgliederinnen den Status einer Fraktion.

INFO: Unser langjähriges Parteimitglied Winfried Bruns wurde nach seinem Austritt aus der Partei weder verunglimpft, noch wurde anderweitig durch uns sein Schritt verächtlich kommentiert. Im Gegenteil: wir bedauern diese Entscheidung mit gleichzeitiger Akzeptanz. Er wurde nicht aus der Fraktion ausgeschlossen, sondern tat dies ohne mit uns zu kommunizieren.