Bericht von der Stadtratssitzung am 19. Juli 2012 in Zittau

16 Punkte standen auf der öffentlichen Tagesordnung der Zittauer Stadtratssitzung. Unser Änderungsantrag zum „Beschluss zur überplanmäßigen Ausgabe im Verwaltungshaushalt 2012 zur Finanzierung der Arbeitshefte für das Schuljahr 2012/13 in den Zittauer Schulen“ wurde mit deutlicher Mehrheit angenommen.

Zu Beginn informierte Frau Weber über den Stand der Vorbereitung der Europäischen Senioren Leichtathletik-Meisterschaften, die im August in Zittau beginnen. Unser Fraktionsmitglied Eberhard Schlage fragte nach der Sicherheit der Sportler_innen und Besucher_innen. Laut Frau Weber ist diese gewährleistet. Hans-Joachim Wolf, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion forderte die Sauberkeit der Stadt abzusichern, schließlich sollte sich Zittau in einem würdigen Licht präsentieren.

Sicherlich ist über die Stadtgrenze von Zittau hinweg, dass sich nicht wenige Menschen mit dem geplanten Bau eines Fachmarktzentrums beschäftigen. Wir als LINKE unterstützen die Forderung nach einem Bürgerentscheid. Im Stadtrat werden die Einwände von Bürger_innen abgewogen, so stand der „Beschluss über die Abwägung der Vorentwürfe des

Vorhaben- und Erschließungsplanes zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. XXXIII

“Fachmarktzentrum Neustadt”“ auf der Tagesordnung. Dieser wurde mehrheitlich angenommen. In unserer Fraktion gibt es unterschiedliche Auffassung zum jetzigen Zeitpunkt.

Die Fraktion DIE LINKE im Stadtrat Zittau reichte zum „Beschluss zur überplanmäßigen Ausgabe im Verwaltungshaushalt 2012 zur Finanzierung der Arbeitshefte für das Schuljahr 2012/13 in den Zittauer Schulen“ diesen Änderungsantrag ein:

Der Stadtrat möge den vorliegenden Beschlussentwurf um folgende Punkte ergänzen:

Der Bürgermeister wird aufgefordert,

  1. 1. im Zusammenwirken mit den kommunalen Spitzenverbänden und den anderen sächsischen Kommunen gegenüber der Staatsregierung auf der Grundlage des Artikels 85 Abs. 2 SächsVerf zu erwirken, dass  der Stadt als Schulträger nach § 23 Abs. 1, 2 SchulG unverzüglich die durch die unentgeltliche Bereitstellung der Lernmittel entstehenden finanziellen Mehraufwendungen ersetzt bzw. die entsprechenden Mehrausgaben erstattet werden.  
  2. 2. sich darüber hinaus in den Gremien der kommunalen Spitzenverbände für eine angemessene Aufstockung der zweckgebundenen Mittel zur langfristigen Finanzierung der nunmehrigen Mehrausgaben der Landkreise, Städte und Gemeinden als Schulträger für die unentgeltliche Bereitstellung von Lernmittel (kommunale Pflichtaufgabe nach § 23 Abs. 1 SchulG) im Rahmen des kommunalen Finanzausgleiches einzusetzen und in den Verhandlungsrunden zum Sächsischen Finanzausgleichsgesetz im Zuge der Haushaltsaufstellung 2013/2014 gegenüber dem Staatsministerium der Finanzen einzufordern.

Der Antrag wurde mit deutlicher Mehrheit angenommen, ein Erfolg für uns LINKE. Wir dürfen den Regierungsparteien CDU und FDP nicht durchgehen lassen, dass sie erst jahrelang Gesetze missachten und dann nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Bautzen zur Lernmittelfreiheit, die Kosten den Kommunen aufbürden wollen.

Für Fragen und Anregungen stehen die Fraktionsmitglieder gern bereit.

Winfried Bruns und Jens Thöricht
Mitglieder der Fraktion DIE LINKE im Stadtrat Zittau