19 Punkte standen auf der öffentlichen Tagesordnung (TO) der Zittauer Stadtratssitzung. Interessant für die Fraktion DIE LINKE im Zittauer Stadtrat waren neben der Beschlussvorlage „Beschluss zur Neufassung der Hundesteuersatzung“ der Tagesordnungspunkt „Beschluss zum Umzug des Technischen Rathauses“ und unser Antrag „Zittau fahrradfreundliche Stadt Entwicklung Zittaus zu einer fahrradfreundlichen Stadt und damit verbunden zu dem fahrradtouristischen Startpunkt im Landkreis Görlitz“.

Vor Eintritt in die Tagesordnung beantragte die Fraktion DIE LINKE die Verschiebung des Tagesordnungspunktes „Beschluss zur Anpassung des Sitzgemeindeanteils der Stadt Zittau für das Theater Zittau“ in den November 2013. Bevor wir darüber abstimmen, sollte nach unserer Ansicht dargelegt werden, wie das Sparkonzept, welches eher ein Kürzungskonzept war, gewirkt hat. Unser Antrag wurde jedoch abgelehnt.

Zum Tagesordnungspunkt „Beschluss zur Neufassung der Hundesteuersatzung“ reichten wir folgende drei Änderungsanträge ein:
1)Die Hundesteuer wird um die Hälfte der im § 3 genannten Steuersätze ermäßigt für: a) Wachhunde mit entsprechender Prüfung auf Grundstücken bewohnter Gebäude, die von einer geschlossenen Ansiedlung mehr als 100 50 Meter entfernt liegen.
2) Streichung des Punktes (3b)
b) Zuchthunde von zuverlässigen Hundezüchtern, wenn mindestens zwei zuchttaugliche Hunde der gleichen Rasse gehalten werden, die Tiere in ein anerkanntes Zucht- und Stammbuch eingetragen sind und über den Zu- und Abgang ordnungsgemäße Aufzeichnungen geführt werden.
3) Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau ergänzt die vorgeschlagene Satzung im § 4 Steuerbefreiung und Steuerermäßigung im Punkt 1 wie folgt:
Hundehalterinnen und Hundehalter, die der Staat Leistungen zur Sicherung eines menschenwürdigen Daseins als Existenzminimum zur Verfügung stellt.

Da in der Diskussion der Antrag eingebracht wurde, dass für „Wachhunde mit geeigneter Prüfung“ generell die Hundesteuer um 50 Prozent ermäßigt wird, zogen wir unseren ersten Antrag zurück.

Unsere Begründung für den zweiten Antrag lautete: „Das Problem mit Zuchthunden ist, dass der Genpool mit der Zeit verkümmert. Dadurch leiden viele Rassehunde nach zig Generationen vermehrt an Erbkrankheiten. Problematisch ist bei Züchtern zudem, dass sie zumeist auf einen bestimmten, definierten Standard hin züchten, um bei Messen etc. gute Preise zu bekommen. Das Ende vom Lied sind sogenannte Qualzuchten. 

Desweiteren soll mit dem Züchten von Tieren Geld verdient werden. Warum aber soll ein Züchter mit Gewinnerzielungsabsicht besser gestellt werden, als der ums Überleben kämpfende Einzelhändler? Auch um diese Ungleichheit auszuräumen, beantragt die Fraktion DIE LINKE im Stadtrat Zittau die Streichung des Punktes.“ Der Antrag wurde im Rat abgelehnt.

Auch unser dritter Antrag wurde abgelehnt, den wir wie folgt begründeten: Da die Hundesteuer bei der Bestimmung des Existenzminimums nicht berücksichtigt wird, ist deren Erhebung bei denjenigen, die ihren Lebensunterhalt aus dem zur Führung eines menschenwürdigen Daseins staatlich garantierten Existenzminimum bestreiten müssen, unverhältnismäßig. (vgl.: VG Gelsenkirchen – Urteil, 2 K 3211/08 vom 16.10.2008)

Da der „Beschluss zum Umzug des Technischen Rathauses“ im September auf den Oktober vertagt wurde, stand dieser erneut auf der Tagesordnung. Inhaltlich sollte erreicht werden, dass das Technische Rathaus in das Salzhaus einzieht und die Stadt dafür einen fünfjährigen Mietvertrag mit dem Kreis abschließt.
Wir als LINKE im Stadtrat Zittau konnten der Argumentation der einreichenden Fraktionen nicht folgen. Der Umzug des technischen Rathauses in das Salzhaus belebt nicht die Innenstadt. Für den Einzug müssen bisherige Mieter weichen. In der vorliegenden Berechnung der Kosten fehlen die Kosten für die Mitarbeiter, die nicht im Salzhaus untergebracht werden können.
Außerdem halten wir die stadteigene Immobilie in der Breite Straße 2 für geeigneter.
Der Stadtrat hat sich in mehreren Beschlüssen zur Entwicklung dieses Stadtgebietes bekannt. Mit dem Bau des innerstädtischen Kindergartens wird die Weiterentwicklung begonnen, warum sollte diese abgebrochen werden. Es ist jedoch weniger eine Frage der Finanzen, sondern vielmehr eine politische Entscheidung für die Entwicklung eines Stadtgebietes. Die Sanierung und nachhaltige Nutzung einer eigenen Immobilie ist auf Dauer kostengünstiger, als die Nutzung einer Immobilie zur Miete.
Auch im Hinblick auf die Mitarbeiter bietet das Objekt Breite Straße 2 bessere Möglichkeiten. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können in einem Haus untergebracht werden. Damit verringern sich Wegezeiten deutlich, natürlich auch die Kosten für diese. 

Der vorliegende Antrag wurde mit 12 Ja-Stimmen und 12 Nein-Stimmen knapp abgelehnt.

Als letzter Tagesordnung wurde der Antrag der LINKEN „Zittau fahrradfreundliche Stadt Entwicklung Zittaus zu einer fahrradfreundlichen Stadt und damit verbunden zu dem fahrradtouristischen Startpunkt im Landkreis Görlitz“ behandelt.
Wir beantragten:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt:
1. Finanzierungsmöglichkeiten des Vorhabens der Entwicklung Zittaus zur fahrradfreundlichen Stadt unter Einschluss von Fördermitteln aus dem Nationalen Radverkehrsplan (NRVP) zu prüfen und das Ergebnis dem Stadtrat mitzuteilen.
2. das bisherige Radverkehrskonzept für Zittau in diesem Rahmen zu erweitern und zu überarbeiten  und das Ergebnis dem Stadtrat vorzulegen.
3. sich für eine stärkere Einbindung Zittau in das Radfernwegenetz (Radverkehrskonzeption für den Freistaat Sachsen) unter dem Gesichtspunkt der Öffentlichkeitsarbeit einzusetzen.
4. die Verstärkung der Zusammenarbeit mit dem ADFC (Allgemeiner Deutscher Fahrrad Club Fachausschuss Tourismus) mit dem Ziel der touristischen Vermarktung Zittaus über den Radfernwegenetz zu betreiben.
5. zu prüfen, wie Zittau stärker in überregionalen und internationalen Wegebeziehungen vernetzt werden kann.

Ich brachte den Antrag mit nachfolgenden Worten in den Rat ein:
In der Kategorie „Stadtgrößengruppe kleiner als 100.000 Einwohner“ des Städteranking ADFC-Fahrradklimatest 2012 hat Zittau mit einer Durchschnittsnote von 3,9 gerade einmal den 160. Platz von insgesamt 252 teilnehmenden Gemeinden belegt. 

Dabei bietet zumindest die Kernstadt aufgrund ihrer kompakten Größe und Topographie gute Bedingungen für den Radverkehr. 

Doch es geht nicht nur um den Radverkehr. Es geht darum, dass wir unsere Stadt noch besser touristisch vermarkten. Nur wenn wir es schaffen, Zittau noch fahrradfreundlicher zu gestalten, kommen auch Gäste nach Zittau bzw. nehmen Zittau als Ausgangspunkt für ihre Touren. Die Stadt im  Dreiländereck bietet viel Potential für fahrradfahrende Bürgerinnen und Bürger der Stadt und unsere Gäste. 

Wenn wir gemeinsam Zittau zu einer fahrradfreundlichen Stadt entwickeln, dann ist dies ein aktiver Beitrag zur Förderung der Tourismuswirtschaft, die wir dringend benötigen und deshalb nutzen sollten. Schließlich hat sich Zittau in diversen Beschlüssen dazu bekannt, den Tourismus als Wirtschaftsfaktor auszubauen.

Dass zumindest Stadtrat Thiele (Freie Unabhängige Wähler FUW) den Antrag nicht richtig gelesen oder verstanden hat, beweist seine Äußerung, dass er den Antrag ablehnt, weil er „zu viel Geld koste“. Außer der Arbeitskraft des Oberbürgermeisters und der Verwaltung, die ohnehin bezahlt wird, würden bei der Annahme unseres Antrags keine Kosten entstehen. Ja, auch die Arbeitskraft des Oberbürgermeisters kostet Geld. Er selbst sah damit kein Problem und stimmte für unseren Antrag. Leider ist mit der Ablehnung ein weiterer Schritt für die Entwicklung unserer Stadt und Region vertan. Vorerst zumindest.

Für Fragen und Anregungen stehen die Fraktionsmitglieder gern bereit. Ich bin telefonisch unter 03583 586017 oder per Email an jens.thoerichtlinksmail.de zu erreichen.

Jens Thöricht
stellvertretender Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE im Stadtrat Zittau