Nur eine Beschlussvorlage stand auf der Tagesordnung des Sonderstadtrates. Die „Maßnahmen zur Festigung der organisatorischen Verflechtung im Stadtkonzern“ waren vor der Sitzung in einer circa drei stündigen gemeinsamen nichtöffentlichen Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses, Technischer- und Vergabeausschuss und Sozialausschuss kontrovers diskutiert worden.

Nach der nichtöffentlichen Diskussion dachten einige Ratsmitglieder in der öffentlichen Sitzung werde nur noch über die Vorlage abgestimmt und alle können nach Hause gehen. Doch weit gefehlt. Schließlich hat die Öffentlichkeit ein Recht darauf, informiert zu werden.

So fragte ich für die Fraktion DIE LINKE im Stadtrat Zittau „Warum der Brief eines Ratsmitgliedes vom 22. November, der an alle anderen Mitglieder weitergeleitet werden sollte, nicht weitergeleitet wurde?“. Oberbürgermeister Voigt entschuldigte sich für diesen Fehler.
Deutlich kritisiert wurde, dass das Bundesministerium für Finanzen am 07. März 2013 notwendige Veränderungen bis zum 31. Dezember dieses Jahres einforderte, und der Stadtrat erst jetzt dazu tagt. Schließlich sind die Stadträte keine „Abnicker“ von Verwaltungsvorlagen, sondern das höchste politische Organ der Stadt.  Deshalb muss der Oberbürgermeister nach unserer Ansicht entsprechende Vorlagen deutlich eher zur Entscheidung vorlegen. Das war das nächste Problem: Nur ein mögliches Lösungsmodell wurde den Stadträten mit der Einladung zur Sitzung präsentiert. Die Kommunalaufsicht des Landkreises wird prüfen, ob somit „alle notwendigen Unterlagen“ den Stadtratsmitgliedern vorgelegen haben. Notfalls muss die Sitzung wiederholt werden.

Als Alternative zur entworfenen Beschlussvorlage der Stadt präsentierte Herr Manschott (Fraktion Freie Bürger Zittau) einen Alternativvorschlag. Dies sorgte für Unmut, da er diesen erst in der öffentlichen Sitzung bekannt gab. Dennoch, dies ist sein gutes Recht! Seinen Vorschlag fanden wir als LINKE sympathisch und sprachen uns dafür aus.

Bevor die Vorlagen abgestimmt wurden, beantragte ich eine namentliche Abstimmung darüber. Da dies ein Minderheitenrecht ist und sich lediglich 1/5 der Stadträte dafür aussprechen müssen, setzte sich der Antrag durch.

Nachdem der Antrag von Herrn Manschott abgelehnt wurde, machte der Vorsitzende unserer Fraktion Dr. Rainer Harbarth unsere Position zur Beschlussvorlage der Stadt deutlich:

  1. 1.    Obwohl Oberbürgermeister und Geschäftsführung seit 07.03.2013 (aber spätestens seit Mai 2013) über geänderte Bedingungen für die steuerliche Organschaft wussten, haben sie es unterlassen, den Gesellschafter der SBG (Stadtrat der Stadt Zittau) zu informieren. Damit haben sie Verluste für die Gesellschaft in der Größe von ca. 100 T€ wissentlich in Kauf genommen. Der Vertreter des Gesellschafters, der Oberbürgermeister, ist lt. §98/1 GemOrd. Sa verpflichtet, den Gesellschafter, den er nur vertritt, rechtzeitig zu informieren damit dieser entsprechende Maßnahmen einleiten kann. 14 Tage vor Jahresende lassen wir uns nicht erpressen und zu Beschlüssen drängen, deren Tragweite nicht vollständig zu übersehen ist.
  2. 2.    Der vorgelegte Beschluss ist auch deshalb nicht zustimmungsfähig, da Beschlüsse die für die Gesellschaft bindend sein sollen, nur in einer Gesellschafterversammlung möglich sind. Dazu hätte diese einberufen werden müssen. Es liegt aber nur eine Einberufung zum Stadtrat vor. Wenn der Stadtrat auch der Gesellschafter ist,  muß eine Gesellschafterversammlung einberufen werden. Die textliche Gestaltung der neuen Ordnung oder Verordnung ist darüber hinaus recht verworren. In der Begründung steht zum Beispiel der Termin für eine Neufassung ist April 2014. Im Beschluss taucht auf einmal der 30.05.2014 auf. Es sollte auch dem Vertreter des Gesellschafters (dem Oberbürgermeister) bekannt sein, dass nicht nur in dieser Stadt im Mai gewählt wird. Das bedeutet, eine Entscheidung kommt frühestens im Juli, vor der Sommerpause zustande. Da ein Teil der Stadträte neu sein wird, können wir aber mit Oktober 2014 rechnen.
  3. 3.    Mit diesem Beschluss schaffen wir ein Bürokratiemonster, welches wir weitestgehend vermeiden wollen. Die Situation ist uns durchaus bewusst. Haftbar für den entstandenen oder entstehenden Schaden sind Geschäftsführung der SBG und der Vertreter des Gesellschafters. Sollten hieraus nachweisliche Schäden entstehen, werden wir auch den rechtlichen Weg nicht scheuen.

Für Fragen und Anregungen stehen die Fraktionsmitglieder gern bereit. Ich bin telefonisch unter 03583 586017 oder per Email an jens.thoerichtlinksmail.de zu erreichen.

Jens Thöricht
stellvertretender Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE im Stadtrat Zittau