Bericht von der Februarsitzung des Zittauer Stadtrates im Jahr 2014

21 Punkte standen auf der öffentlichen Tagesordnung (TO) der Zittauer Stadtratssitzung. Interessant für die Fraktion DIE LINKE im Zittauer Stadtrat waren vor allem die Beschlussvorlagen „Beschluss zur Feststellung der Jahresrechnung 2012“ und unser Antrag „Beschluss einer Informationssatzung für die Stadt Zittau“. 

Die Beschlussvorlage „Beschluss zur Feststellung der Jahresrechnung 2012“ wurde an das Ende der Tagesordnung geschoben, da die Kämmerin Frau Buch wegen einem Unfall noch nicht anwesend war. Während der Behandlung der Beschlussvorlage wurde deutlich, dass der Schlussbericht als Teil der Vorlage erhebliche Mängel einiger Verwaltungsangestellten auflistet. Und diese waren nicht unerheblich. So wurden durch die Stadt zu viel überwiesene Gelder, wiederholt nicht zurückgefordert. „Die Haushaltsdisziplin lässt in einigen Referaten zu wünschen übrig.“ Der Stadtrat als oberstes Gremium der Stadt wurde in einigen Fällen übergangen und so weiter. DIE LINKE im Stadtrat machte deutlich, dass hier Konsequenzen gezogen und ein effektives Kontrollsystem eingerichtet werden muss. Mängel gehören beseitigt! Vorkehrungen müssen getroffen werden, dass diese nicht wieder geschehen. Die Aussprache wurde abgebrochen, da die Kämmerin aufgrund des Unfalles dringend einen Arzt brauchte. Frau Buch an dieser Stelle, GUTE BESSERUNG.

DIE LINKE fordert Transparenz

DIE LINKE reichte den Antrag „Beschluss einer Informationssatzung für die Stadt Zittau“ ein. Wir beantragten, dass der Stadtrat der Großen Kreisstadt den Oberbürgermeister beauftragt, dem Stadtrat bis zum 24. April 2014 den Entwurf einer Informationsfreiheitssatzung zur Beschlussfassung vorzulegen. Informationsfreiheit ist ein demokratisches Kontroll- und Mitgestaltungsrecht für alle Bürgerinnen und Bürger. Wo Transparenz und Bürgernähe in der Verwaltung fehlen, besteht ein Demokratiedefizit. Dieses gilt es zu beseitigen und    besser noch    gar nicht erst entstehen zu lassen. Durch den Erlass dieser Satzung kann die Stadt Zittau unterstreichen, dass ihr die Transparenz,  die Klarheit und die Nachvollziehbarkeit aller ihrer Verwaltungshandlungen und kommunalpolitischen Entscheidungen ein wichtiges Anliegen ist.
Damit gewährt die Informationsfreiheit den Bürgerinnen und Bürgern Einsicht in alle öffentlichen Informationen, welche nicht zum Schutz von besonderen öffentlichen Belangen, zum Schutz von behördlichen Entscheidungsprozessen (geschützter Kernbereich der exekutiven Eigenverantwortung), dem Schutz personenbezogener Daten, dem Schutz des geistigen Eigentums, der Abgabenordnung und Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen zurückgehalten werden müssen. Dies stellt einen Paradigmenwechsel dar. Das Prinzip, dass behördliche Informationen grundsätzlich nicht öffentlich sind, kehrt sich um in das Prinzip, dass behördliche Informationen grundsätzlich öffentlich zugänglich sein müssen. Leider haben einige Ratsmitglieder unseren Beschlussentwurf nicht gelesen, oder nicht verstanden. Die Ablehnung zeigt, dass alle Parteien außer SPD und Bündnis90/DIE GRÜNEN Angst vor Öffentlichkeit haben. Für uns als LINKE ist Transparenz der Anspruch, wir bleiben auch im neuen Stadtrat an dem Thema dran.

Für Fragen und Anregungen stehen die Fraktionsmitglieder gern bereit. Ich bin telefonisch unter 03583 586017 oder per Email an jens.thoerichtlinksmail.de zu erreichen.

Jens Thöricht
stellvertretender Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE im  Stadtrat Zittau